Definition Versichert ist die Zahlung berechtigter und Abwehr unberechtigter Schadensforderungen aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegen den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes. Die Haftung jedes Bürgers ist gemäß §823 BGB nicht begrenzt und kann mit dieser Versicherung abgesichert werden. Was ist versichert? Versichert sind fahrlässig, auch grob fahrlässig, verursachte Schäden …