Kurzinfo: Amts- und Diensthaftpflichtversicherung

Definition

Hier handelt es sich um eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung, für die mit hoheitlichen Aufgaben betrauten Bediensteten. Meist sind das Beamte. Sie schützt vor Regressforderungen des / der Dienstherren im Falle einfacher oder grober Fahrlässigkeit.

Der Arbeitgeber bzw. Dienstherr muss dem Kernbereich des öffentlichen Dienstes zuordenbar sein. Dies sind meist Gebietskörperschaften, Anstalten, Körperschaften oder Stiftungen des öffentlichen Rechtes. Erzieher, Kindergärtner und Lehrer bilden hier eine Ausnahme.

Was ist versichert?

Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch fahrlässige bzw. grob fahrlässige Handlungen entstehen und Schadensersatzansprüche durch geschädigte Dritte und / oder Regressansprüche durch den Dienstherren nach sich ziehen. Eine Absicherung gegen den Verlust von Schüsseln der Diensträume, Schäden durch den Gebrauch von Dienstfahrzeugen oder der Verlust hoheitlichem Eigentums ist optional möglich. Hier ist zu beachten, dass die jeweiligen Dienstverträge genau regeln, wann und in welcher Höhe der Dienstherr Regressansprüche geltend machen kann.

Beispiele:

  • Aufsichtspflichtverletzung eines Lehrers bei der Pausenaufsicht
  • Falschberatung eines Bürgers durch einen Beamten
  • sogenannte Begleit- oder Kollateralschaden durch Polizei oder Bundeswehr

 

Zielgruppen (Auszüge)

Für Beamte kann sich eine Amts- und Diensthaftpflichtversicherung lohnenÖffentlich Bedienstete in

  • Bundeswehr
  • Forschungsanstalten
  • Forstwesen
  • Grenzschutz
  • Heilberufen
  • Justiz
  • Kindertagesstätten
  • Kirchen
  • Polizei
  • Schulen
  • Umweltämtern
  • Universitäten
  • Verwaltungen
  • Zoll
  • etc

Versicherungssumme

Die Mindesthöhe ergibt sich aus der möglichen Haftung, die der Dienstvertrag bzw. gesetzliche Regelungen oder Vorschriften vorgeben. Bei Personen- und Sachschäden bieten sich 50 Millionen Euro an. Wenn man die Deckungssumme pauschal abschließt, ist der Vermögensschaden in dieser Höhe mitversichert. Die Höchstsumme je Person sollte 20 Miollionen Euro nicht unterschreiten.

Fazit

Diese Versicherung wird bisher selten in Anspruch genommen. Aus diesem Grund sind die Versicherungsprämien auch sehr günstig. Einige Versicherer bieten diesen Versicherungsschutz als Ergänzung zur Privathaftpflichtversicherung an.

Angesichts der zunehmenden Möglichkeiten zur Überprüfung von Amtsvorgängen erscheint der Abschluss dieser “Berufshaftpflichtversicherung“ für unerlässlich. Besonders das tragische Unglück vom 24. Juli 2010 in Duisburg während der Loveparade zeigt, welche Ausmaße grob fahrlässige Planungen und Aufsichten verursachen können. In dem nun folgenden Prozess geht es nicht nur um die strafrechtliche Aufarbeitung, sondern er dient auch im Ergebnis als Grundlage, um zivilrechtliche Forderungen zu begründen.

 

Bild: © Uwe Schlick / PIXELIO

Grundlagen der Haftpflichtversicherung (Teil 2)

Kann ein Rettungsschirm für das Auto oder das Haus sein: Eine Haftpflichtversicherung.

Die Versicherungspflicht

Für die Ausübung besonders gefährlicher Berufe, Hobbys, das Halten von Kraftfahrzeugen etc. wird das Bestehen einer entsprechenden Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Im Falle des nicht Bestehens dieses Versicherungsschutzes ist die entsprechende Ausübung untersagt und verboten. Hier ist besonders auf die Folgen eines Mahnverfahrens wegen Nichtzahlung der Versicherungsprämie zu achten, die innerhalb gewisser Fristen automatisch das Erlöschen des Versicherungsschutzes zur Folge hat. Auch muss ich darauf achten, in welchem Teil der Welt ich mich aufhalte. Die aktuell jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen regeln die Versicherungspflicht.

Ein Beispiel:

Die Wassersporthaftpflichtversicherung ist in großen Teilen Europas vorgeschrieben, in Deutschland jedoch nicht.

Arten dieser Haftpflicht sind z. B.

  • Amtshaftpflichtversicherung / Diensthaftpflichtversicherung
  • Berufshaftpflichversicherung (Ärzte, Anlageberater, Juristen, Notare)
  • Jagdhaftpflichtversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Sportboothaftpflichtversicherung

Freiwillige Versicherung

Ungeachtet, ob Pflicht oder freiwillig, ergeben sich die Risiken aus der individuellen Tätigkeit und des persönlichen Besitzes und Eigentums.

Arten dieser Haftpflicht sind z.B.

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Berufshaftpflichthaftpflichtversicherung (z.B. für Tagesmütter)
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
  • Private Haftpflichtversicherung (die Basis für jede/n Volljährige/n)
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung
  • Wassersporthaftpflichtversicherung

Was ist versichert?

Versichert sind:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Ein Personenschaden ist ein versicherter, ersatzpflichtiger Schaden im Rahmen der Haftpflichtversicherung, der die Verletzung, die Gesundheitsschädigung oder den Tod von Menschen zur Folge hat.

Ein Sachschaden ist ein versicherter, ersatzpflichtiger Schaden im Rahmen der Haftpflichtversicherung, der die Substanzschädigung oder Vernichtung von Sachen zur Folge hat.

Ein Vermögensschaden ist ein versicherter, ersatzpflichtiger Schaden im Rahmen der Haftpflichtversicherung, der weder eine Person noch eine Sache unmittelbar schädigt, jedoch durch schuldhaftes Verhalten einem anderen gegenüber einen finanziellen Schaden zur Folge hat. Dabei unterscheidet man zwischen „echten“ Vermögensschäden und Sach- bzw. Personenfolgeschäden, die als „unechte“ Vermögensschäden bezeichnet werden.

Wie hoch sind die Versicherungssummen?

Durch die meist unbegrenzte Haftung sollten wir auch die unbegrenzte bzw. höchstmöglichste Versicherungssumme auswählen. Wir finden oft den Begriff der „Unbegrenzten Deckungssumme“, die jedoch meist mit einer Einschränkung von maximal 7,5 Millionen Euro je Schadensfall oder ähnlichem behaftet ist. Dabei ist darauf zu achten, dass die Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gilt.

 

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Grundlagen der Haftpflichtversicherung (Teil 1)

Objektiv betrachtet ist das größte finanzielle Risiko für Schäden zu haften, für die ich gesetzlich haftbar bin. Die gesetzliche Haftung besteht in der Regel ohne Haftungsgrenze, weshalb ich mich durch eine solche Haftung lebenslang in unbegrenzter Höhe verschulden kann. Damit sind alle Perspektiven eines „normalen Lebens“ unwiederbringlich ausgelöscht.

Seit Einführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens besteht unter Umständen die Möglichkeit durch die Anmeldung und Durchführung einer Privatinsolvenz nach sechs Jahren Wohlverhaltensphase eine Restschuldbefreiung zu erlangen.

Die Frage der Haftung ist die grundlegendste für die HaftpflichtversicherungDie Haftungsgrundlagen

a) Ein Haftungsanspruch ergibt sich aus dem BGB

§ 823 Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

b) vertragliche Haftung

§ 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung

(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

(2) Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung kann der Gläubiger nur unter der zusätzlichen Voraussetzung des § 286 verlangen.

(3) Schadensersatz statt der Leistung kann der Gläubiger nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 281, des § 282 oder des § 283 verlangen.

c) Gefährdungshaftung

Hier kommt es nicht auf ein Verschulden an, sondern es werden die Haftungsansprüche aus erlaubten Handlungen geregelt, die ein Gefährdungspotential beinhalten.

Gesetzlich wird die Gefährdungshaftung z. B. in nachstehenden Paragraphen geregelt:

  •  § 833 Satz 1 BGB (Gefährdungshaftung des Tierhalters)
  •  § 7 StVG (Gefährdungshaftung des Kraftfahrzeughalters)
  •  §§ 84 ff. AMG (Gefährdungshaftung des pharmazeutischen Unternehmers bei Arzneimittelschäden)
  •  §§ 33 ff. LuftVG (Gefährdungshaftung eines Flugzeughalters)

Einschränkungen und Ausschlüsse der Gefährdungshaftung werden z. B. geregelt

  • bei Vorliegen höherer Gewalt (u.a. § 1 Haftpflichtgesetz, § 7 Abs. 2 StVG)
  • bei Haftung nur bis zu einem festgesetzten Höchstbetrag (u.a. § 31 Atomgesetz, § 12 StVG)

Als typisches Beispiel gilt das Halten eines Hundes. Hier trifft den Hundehalter generell allein aus der Tatsache der Hundehaltung ein Haftungsrisiko. Das gleiche gilt für ein Kraftfahrzeug.

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist meist freiwillig. Es gibt allerdings auch die gesetzliche und / oder vertragliche Vorschrift zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung.

 

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Digitale Fahrtenschreiber oder fängt man mit Krümel Lemminge?

Für viele Versicherungen könnte es der Schlüssel zum Erfolg sein: Autos mit Fahrtenschreiber (Blackbox), damit der Versicherungsnehmer Rabatt bekommt.Durch die anhaltenden Verluste in der Kfz-Versicherung nimmt die Versicherungswirtschaft einen neuen Anlauf, um mittels Sammeln riesiger Datenmengen das Schadensrisiko genauer kalkulieren zu können. Dies soll durch den Einbau von Fahrtenschreibern in Autos geschehen. Um die Akzeptanz bei ihren Kunden durchzusetzen, bieten sie sogenannte Telematiktarife an. Der Kunde erhält für die Teilnahme und Montage dieses Fahrtenschreibers (Blackbox) vergünstigte Prämien. Nachdem wir den Speck riechen, stellt sich für den Versicherungsnehmer die Frage des Nutzens. Insbesondere unter dem Aspekt, dass der Versicherungskunde bisher enormes Einsparkapital durch das Vergleichen der Tarife verfallen lässt bzw. nicht nutzt, fragt man sich natürlich ob Einsparungen unter 5 Prozent der richtige Anreiz sind.

Daher wollen wir mal die einzelnen Punkte erörtern.

Die Technik

Die kleine, nur wenige Zentimeter große Blackbox ist mit GPS und Mobilfunk ausgestattet. Sie wird über die OBD-Schnittstelle mit der Fahrzeugsteuerung verbunden. Dadurch besteht ein vollständiger Zugriff auf die Fahrzeugelektronik. Wer Zugriff auf die Blackbox hat, der kann auch die Fahrzeugelektronik steuern. So kann man den Motor über Mobilfunk abschalten.

Was wird aufgezeichnet, welche Daten werden gesammelt?

Vorab muss man festhalten, dass durch diese Technik alle mit der Fahrzeugelektronik in Verbindung mit GPS zu ermittelnden Daten in Echtzeit speicherbar und nach Belieben über den integrierten Mobilfunk kabellos übertragbar und abrufbar sind. Eine Einschränkung der sammelbaren Daten ist für den Fahrzeuglenker nicht angedacht. Welche Daten sinnvoll sind, unterliegt wohl dem Ansinnen des Sammlers. Wenn man bedenkt, dass der Sammler generell die Meinung vertritt alles Wissen zu wollen, werden wohl auch alle Daten gesammelt und gespeichert. Irgendwann wird der Sammler daraus einen Nutzen ziehen. Folgende Daten sind könnten von Interesse sein: Abfahrt- Ankunftszeit, Fahrtdauer, Fahrtpausen, Länge und Art der Strecke, Geschwindigkeit, plötzliche Fahrtänderungen durch Bremsen und Beschleunigen, Einhalten der Abstände, Sitzposition, Spiegeleinstellung, Gurtnutzung, Reifendruck, Profiltiefe, Inspektionsstatus, Airbag, Anzahl der Insassen und, und, und.

Wer bekommt meine Daten

Die Daten werden von einem externen Dienstleister (wie T-Systems, Versicherer, Automobilhersteller) gesammelt. Wer die Eigentümer und Gesellschafter dieses / dieser Dienstleister sind, ist von enormer Bedeutung und unbedingt zu beachten. Die Berechtigung zur Einsichtnahme der Daten muss natürlich vertraglich geregelt sein. Es wird propagiert, dass die Versicherungen nur zusammengefasste Daten erhalten.

Ein Beispiel: Es werden keine „Fahrtenbücher“ an die Versicherung übertragen, sondern zusammengefasste Daten über einen gewissen Zeitraum (Woche oder Monat).

Hinsichtlich der Datensicherheit muss sich jeder selbst eine Meinung bilden. Gemeinhin gilt aber die Regel, dass der sicherste Ort meiner Daten ich selbst bin.

Worin bestehen meine Vorteile

Durch einen nutzungsabhängigen Tarif (pay as you drive PAYD) könnte man durchaus Prämien einsparen. Allerdings kann es auch sein, dass ich mehr bezahlen muss oder gar, außer der Pflichtversicherung (Kraftfahrzeughaftpflicht), keinen Versicherungsschutz (zum Beispiel bei Rasern) erhalte. Schließlich werden ja Art und Umfang der Kfz-Nutzung ausgewertet.

Das System bietet zudem eine Notfallmeldung, einen Ortungsdienst im Falle eines Diebstahls, eine Stauvermeidung / Stauwarnung oder auch eine unterstützende Beweisführung bei einem Unfall.

Was hat die Versicherung davon?

Blackboxen, die das Fahrverhalten aufzeichnen, könnten für Versicherungen mehr Licht ins Dunkel des Versicherungsnehmer bringen und für mehr Kontrolle sorgen.Anhand dieser Daten kann die Versicherung mein persönliches Fahrerprofil ermitteln und über sogenannte Scorerpunkte mein spezielles Risiko festlegen. Im Einzelnen werden wohl die zuvor genannten Daten ausgewertet. Somit kann die Versicherung sich die Fahrer aussuchen, die sie sich wünscht. Gleichzeitig kann eine „angemessene“ Versicherungsprämie kalkuliert werden, was die Gewinnerzielungsabsicht erheblich erleichtert. Allerdings sind jährliche Kosten von geschätzten 200 Euro je Fahrzeug recht erheblich. Hier sind bestimmt Einsparungen möglich beziehungsweise notwendig.

Gibt es Erfahrungen aus anderen Ländern?

In den USA ist diese Technik seit 2004 auf dem Markt. Es wird von bis zu 40% Bonus berichtet. Über Malus-Prämien gibt es keine Informationen. Umfragen zufolge soll sich in Europa eine Mehrheit für diese auf Telematik basierte Kfz-Versicherung aussprechen. In Italien wollen sogar 75% der Umfrageteilnehmer solche Tarife nutzen. In Spanien, Niederlande und Belgien werden solche Tarife bereits angeboten. Auch in Deutschland gibt es seit Januar 2014 den ersten Tarif von S-Direkt (Sparkassenversicherung) für vorläufig max.1000 Fahrzeuge.

Pro

Ich bezahle für meine Art der Fahrzeugnutzung, werde für wenige Jahreskilometer, Einhaltung der StVO und defensives, vorausschauendes Fahren belohnt.

Kontra

Durch diese Methode wird jeder Kfz-Fahrer gläsern. So kann man herausfinden, ob ich mich an die StVO halte, wo ich gestern war, wie lange und wo ich mein Kfz abgestellt habe. Auch wird die Solidargemeinschaft weiter verkleinert, sodass auf längere Sicht gesehen der Verbraucher nur Nachteile erlangt. Außerdem kann jede Behörde (zum Beispiel Finanzamt oder Polizei) den Zugriff auf diese Daten verlangen. Möglicherweise kommt auch der betrogene Partner daran.

Fazit

Die Versicherungswirtschaft muss Geld verdienen. Die Kraftfahrtversicherung hat jedoch in den letzten Jahren meist rote Zahlen geschrieben. Das begründet das Interesse das individuelle Risiko noch exakter bestimmen zu können. Um die Akzeptanz im Markt zu erreichen werden alle erdenklichen Vorteile, insbesondere Prämiennachlässe, versprochen. Hier sollte man sich vergegenwärtigen, dass das Interesse der Versicherungswirtschaft nicht meine Ersparnis sondern deren Unternehmensgewinne sind. Folglich erhält der Versicherungskunde keine Geschenke, sondern zahlt wie immer die Zeche. Hier fragt sich der mündige Verbraucher, was die Versicherungswirtschaft tatsächlich beabsichtigt, da im Moment Investitionen von ca. 200 Euro je Kfz notwendig sind. Welche Mehreinnahmen sollen mit diesen Daten generiert werden? Vielleicht sollten sie die Daten beim Automobilhersteller, der ja mit den nahezu serienmäßig eingebauten Navigationssystemen die technischen Voraussetzungen liefert, kaufen.

 

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Welche Versicherungen benötige ich? Und wie viele?

Die Risiken sind genauso individuell wie unser Leben unterschiedlich verläuft. Das bedeutet, dass zunächst ein Check oder eine Analyse meiner Risiken anhand meiner Lebenssituation und Lebensumstände stattfinden muss. Schließlich besteht ein Unterschied darin, ob ich ein alleinstehender Auszubildender mit Wohnsitz bei den Eltern oder ein verheirateter, berufstätiger Familienvater mit drei Kindern und eigener Wohnung bin. Somit sind nachstehende, beispielhafte Punkte von Relevanz und unbedingt zu beachten:

Die persönliche Situation:

Bin ich ledig, lebe in einer Lebensgemeinschaft, verheiratet, getrennt lebend, geschieden oder verwitwet? Habe ich Kinder?

Die berufliche Situation:

Bin ich Schüler, Student, Auszubildender, Hausfrau/Hausmann, Arbeiter, Angestellter, Selbständiger / Freiberufler, Beamter oder arbeitslos? Bin ich im öffentlichen Dienst? Befinde ich mich im Ruhestand?

Die Wohnsituation:

Wohne ich bei den Eltern, in einem Ein- bzw. Mehrpersonenhaushalt, zur Miete, in eigener Wohnung, in eigenem Haus?

Das Einkommen:

Woraus erziele ich Einkommen (zum Beispiel Lohn, Gehalt, Rente, Miete, Pacht)?

Die Vermögensverhältnisse:

Besitze ich ein Auto, ein anderes Fahrzeug, einen eigenen Hausstand, wertvolle Sammlungen, Antiquitäten,  Kunstgegenstände, Immobilien?

Die Freizeit:

Betreiben ich Sport, habe ich ein Hobby?

Ein Versicherungs- und Finanzcheck gibt Auskunft darüber, welche Versicherungen Sinn machen.Das sind nur einige Aspekte, die die Grundlage einer fundierten Beratung und Risikoanalyse darstellen. Nur mit vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben kann der Berater überhaupt eine maßgeschneiderte Analyse erstellen. Danach folgt eine Gewichtung der Risiken von „existenziell“ über „erheblich“ bis „vernachlässigungsfähig“. Anders formuliert: Kann ich mir die finanziellen Folgen eines solchen Schadenseintritts leisten oder würde dadurch meine finanzielle Existenz erheblich gestört beziehungsweise ganz zerstört?

Jahrzehntelange Erfahrungen haben belegt, dass gerade die gering Verdienenden / Vermögenden einen solch hohen Versicherungsbedarf haben, den sie sich nicht leisten können. Vereinfacht heißt es also: Je ärmer, desto mehr Versicherungen. Dieser Umstand zeigt, dass der ernsthaften, kompetenten Beratung eine bedeutende Rolle in unserem Leben zukommt.

Das Ziel einer Versicherung ist es ja mich finanziell so zu stellen, als ob das versicherte Ereignis nicht eingetreten ist. Bin ich nun also finanziell so ausgestattet, dass der Eintritt eines finanziellen Verlustes keinen Einfluss auf meine finanzielle Lebensqualität hat, brauche ich eigentlich keine Versicherung und kann mir die Prämie sparen. Wenn nicht, kaufe ich mir diese Absicherung, zahle ich einen gewissen Betrag und übertrage dieses finanzielle Risiko an eine Versicherung.

 

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Weshalb gibt es überhaupt Versicherungen?

In Versicherungsfragen muss man oft auf Berater zurückgreifen.Diese Frage stellt sich jeder früher oder später bzw. irgendwann wird jeder mit dieser Frage konfrontiert.

Wir leben in einer monetär geregelten Welt. Das Wirtschaftssystem funktioniert ausschließlich mit Geld. Somit steht und fällt die Qualität unserer Existenz mit dem zur Verfügung stehenden Kapital. Eine Versicherung schützt vor den wirtschaftlichen, also das Kapital betreffenden Folgen nach Eintritt eines versicherten Ereignisses. Weiterhin werden in bestimmten Bereichen, wie Kapital- und Rentenversicherungen auch Sparvorgänge geregelt.

Das Ziel sollte sein, dass mich meine Versicherung finanziell so stellt, als ob das versicherte Ereignis nie eingetreten sei. Schon in den ersten Sätzen erkennt ihr, dass wir versuchen die Begriffe exakt zu setzen. Dies ist im Umgang mit Versicherungen von erheblicher Bedeutung. Das vielzitierte Kleingedruckte entscheidet letztendlich über Anspruch und Höhe einer Entschädigung.

Bei Versicherungen handelt sich um eine immaterielle Ware, die ausschließlich über Verträge, Gesetze, Klauseln und Bedingungen geregelt ist. Daher gehört das Studium dieser Regelwerke zur obersten Pflicht eines Versicherungsnehmers. Diese Pflicht kann ich nicht auf andere abwälzen. Entweder beauftrage ich einen unabhängigen, haftenden Berater oder ich mache mich mit großem Aufwand selbst schlau.

Teilweise werden Versicherungen auch vorgeschrieben bzw. sind Pflicht. Hierzu gehört beispielsweise die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. Bevor ein Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf muss der Halter, beim An- bzw. Ummelden seines Kraftfahrzeuges, einen bestehenden Versicherungsschutz nachweisen. Dies geschieht durch die Vorlage einer sog. Doppelkarte (Deckungskarte, Versicherungsbestätigungskarte) eines Versicherungsunternehmens beim zuständigen Zulassungsamt. Heutzutage werden diese Zusagen auf elektronischem Weg (EVB, Elektronische Versicherungsbestätigung) der Zulassungsstelle übermittelt. In diesem Beispiel schreibt der Gesetzgeber nicht nur die Pflicht einer Haftpflichtversicherung vor, sondern bestimmt auch die Mindesthöhe der Versicherungssummen und den Umfang (Sach- Personen und Vermögensschäden). Solche Vorschriften zur Pflichtversicherung gelten auch für bestimmte Selbständige, Feiberufler, Unternehmen und Arbeitgeber.

Eine weitere Säule der Versicherungen sind die sogenannten gesetzlichen Sozialversicherungen, die jeder Versicherungspflichtige bezahlen muss (Kranken-, Renten-, Pflege,- Arbeitslosenversicherung).

Dem steht eine ganze Armada „freiwilliger“ Versicherungen gegenüber.

Schlussendlich benötige ich Versicherungen zur Sicherung meiner finanziellen Existenz. Also stellt sich die Frage, welche Versicherung ich wirklich benötige und wo ich sie kaufen bzw. abschließen kann? Aus der Praxis kann man sagen, je geringer meine finanziellen Mittel umso mehr Versicherungen brauche ich. Allerdings richtet sich ein wesentliches Augenmerk natürlich auf die „Bezahlbarkeit“. So ist mir nur geholfen, wenn ich mir meine Versicherung auch leisten kann. Wie alle Ausgaben müssen auch die Versicherungsprämien in die Budgetplanung mit einbezogen werden.

Was ist eine Versicherung?

Das Prinzip einer Versicherung gleicht einem Rettungsschirm: Alle für einen.Der grundlegende Gedanke besteht darin, dass das Individuum nicht in der Lage ist sich selbst vor auftretenden Schäden zu sichern. Dieses Prinzip wird seit Jahrhunderten betrieben.

Was zunächst private Personen, Gilden und Zünfte anboten, wurde ab dem 17. Jahrhundert durch Versicherungsgesellschaften organisiert. Die Ursprünge liegen wohl in der Schifffahrt-, Transport- und der Brandversicherung.

Die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts und durchschnittliche Höhe eines Schadens lässt sich mathematisch berechnen. Als Grundlage dienen hier die seit Jahrzehnten geführten Statistiken, die teilweise auf staatlichen, gewerblichen und / oder auf privaten Erhebungen beruhen. Was man allerdings nicht berechnen kann, ist Zeit, Ort, exakte Höhe und die Betroffenen eines Schadenereignisses. Wenn ich also diese Werte kenne, liegt der Gedanke nahe, dass sich eine Interessengemeinschaft bildet, um dem Betroffenem im Falle des Falles finanziellen Ausgleich zu gewähren.

Ein Beispiel:

Alle Hausbesitzer haben das Interesse, dass sie im Falle eine Brandes den Schaden am Haus ersetzt bekommen. Folglich bilden die Hausbesitzer eine Interessen- und Solidargemeinschaft. Sie versichern sich gegenseitig für den Schaden des Anderen einzutreten. Das dafür notwendige Kapital wird über eine „Prämie“ beschafft. Kurz und salopp: Einer für alle, alle für einen.

Daraus ergibt sich: Je größer die Solidargemeinschaft, desto geringer ist der Anteil des einzelnen am Schadensaufwand. Soweit die Theorie.

In der Praxis entwickelt sich die große Gemeinschaft in immer mehr Untergruppen. Der Nichtraucher will nicht mehr für den Raucher bezahlen. Der Schlanke nicht für den Dicken. Dass diese Entwicklung zu Lasten aller geht, wird man vielleicht irgendwann bemerken. Zurzeit ist das Zusammenhalten aber obsolet.

Selbstverständlich unterliegen Versicherungen auch gesetzlichen Regelungen. Diese unterscheiden sich je nach Versicherungsart. Allgemein liegen das BGB (bürgerliches Gesetzbuch), das HGB (Handelsgesetzbuch), das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) und das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) mit den jeweiligen Nebengesetzen zugrunde. Hinzu kommen individuelle vertragliche Regelungen wie die AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) und besondere Versicherungsbedingungen (Sonder- bzw. Zusatzbedingungen, Klauseln, Individualvereinbarungen etc.).

Die unterschiedlichen Versicherungsarten sehen wir uns gesondert an.

 

Bild: David Castillo Dominici / FreeDigitalPhotos.net

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Anfangs werden wir vor allem Beiträge zu den Themen Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Krankenversicherung verfassen. Natürlich sind wir aber auch froh um jegliches Feedback, um auch auf Fragen und Wünsche adäquat eingehen zu können.

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