Kurzinfo: Privathaftpflichtversicherung

Definition

Versichert ist die Zahlung berechtigter und Abwehr unberechtigter Schadensforderungen aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegen den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes. Die Haftung jedes Bürgers ist gemäß §823 BGB nicht begrenzt und kann mit dieser Versicherung abgesichert werden.

Was ist versichert?

Eine Privathaftpflichversicherung bringt Sicherheit ins Leben und ist deshalb so wichtigVersichert sind fahrlässig, auch grob fahrlässig, verursachte Schäden aus dem typischen privaten Bereich. Hier ist auf die Abgrenzung zu beruflichen Hintergründen hinzuweisen. Ersetzt werden anerkannte Schäden sowie die Abwehr nicht ersatzpflichtiger Schäden aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Sie ist praktisch auch eine passive Rechtschutzversicherung. Sie haben als Versicherungsnehmer keinen Einfluss darauf, ob ihr Versicherer den Schaden zahlt oder gegebenenfalls prozessual ablehnt.

Im Rahmen der Basisversicherung ist die normale Tierhaltung mitversichert. Gemeint sind Tiere wie Hunde oder Pferde, wilde Tiere jedoch nicht. Das gleiche gilt für den Bereich der Kraftfahrzeuge. Ehemals als Benzinklausel benannt, sind Kfz mit einer höheren Geschwindigkeit als 6 km/h sowie versicherungspflichtige Kfz nicht versichert. Die Risiken als Fahrradfahrer sind dagegen versichert.

Beschränkt mitversichert sind auch:

  • Haftpflicht aus selbstbewohnter / m Wohnung / Haus (ausgenommen Abnutzung, Glasschäden)
  • Sportausübung (ausgenommen Jagd, Schützenverein)
  • Gewisse Vorsorgedeckung anderer Risiken bis zur Jahresfälligkeit

Allgemeine Diskussion wirft auch die Haftung auf, ob Fälle übernommen werden, bei denen Kinder den Schaden verursacht haben.

Hier sind zwei wesentliche Merkmale zu beachten:

  1. Kinder unter 7 Jahren, bzw. solche, denen die erforderliche Einsicht fehlt, sind deliktunfähig, das heißt, dass die Eltern hier nicht haften und somit keine Ersatzpflicht für sie und deren Privathaftpflicht besteht.
  2. Sind die Eltern ihrer angemessenen Aufsichtspflicht nachgekommen, besteht keine Haftungsgrundlage gegen die Eltern und deren Privathaftpflicht.

Die Privathaftpflichtversicherung hat sich in den letzten Jahrzehnten erheblich an die individuelle Lebenssituation des Versicherungsnehmers angepasst. Hier toben sich die Versicherungsgesellschaften in ihrer Freiheit zur Vertragsgestaltung richtig aus. Daher ist ein einfacher Vergleich der Versicherungsprämie nicht zielführend um den günstigsten Versicherungsschutz zu wählen.

Unterscheidungsmerkmale sind:

  • Anzahl versicherter Personen (Single, Familie mit und ohne Kinder)
  • Beruf (Beamter, öffentlich Bediensteter, Arbeiter)

Beispiele erweiteten Versicherungsschutzes:

Ausfalldeckung: Wenn ein rechtskräftiger Titel vorliegt und ihr Schuldner keine eigene Privathaftpflichtversicherung besitzt, erhalten sie über diese Deckungserweiterung ihren Schaden erstattet.

Deckung für deliktunfähige Kinder: Hierüber erlischt die Einrede der Deliktunfähigkeit. Für behinderte Kinder muss eine spezielle Erweiterung vereinbart werden, da sie oftmals eine solche Deckung über die normalen Altersbeschränkungen und die Volljährigkeit hinaus benötigen.

Ehrenamt: Jegliche Form der Ehrenämter müssen zusätzlich versichert werden.

Gefälligkeitsschäden: „Als ich geholfen habe, ist es passiert“. Wer kennt diese Situation nicht, dass gut gemeint oft nicht gut gemacht bedeutet. Ein Versicherungsschutz für durch unentgeltliche Gefälligkeiten, umgangssprachlich auch Nachbarschaftshilfe, eintretende Schäden, muss zusätzlich beantragt werden. Zu beachten ist, dass die Nachbarschaftshilfe im normalen Rahmen bleibt.

Mietsachschäden: Diese sind generell mit beschränkten Deckungssummen in der Basis mitversichert. Hier ist zu überprüfen, ob sie ausreichend ist oder erhöht werden muss. Beispiel: Ein durch den verursachten Wasserschaden entstandener Kollateralschaden ist versichert. Zeigt sich ein Wasserschaden erst nach einiger Zeit, tritt er also allmählich (Allmählichkeitsschaden) auf, ist er nicht versichert.

Schlüsselschäden: Oft haben Mietshäuser kostspielige Schließanlagen. Bei dem Verlust der Schlüssel muss oft die gesamte Schließanlage samt Ersatzschlüssel für die anderen Mieter ausgetauscht werden. Die hier anfallenden Kosten werden über diese Erweiterung versichert.

Versicherungssumme

Je höher desto besser.

Fazit

Angesichts der unbegrenzten Haftungspflicht gemäß §823 BGB sollte die Privathaftpflicht für jeden auch eine Pflicht sein. Eine gute und seriöse Beratung erkennen sie daran, dass ihr Berater dieses Thema priorisiert. Falls nicht, sollten sie sich eventuell einen anderen Berater suchen, denn die Dringlichkeit dieser Versicherung liegt auf der Hand.

 

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Kurzinfo: Jagdhaftpflichtversicherung

In Deutschland besteht für Jäger eine Versicherungspflicht, die auch Jagdhunde mit abdecken sollDefinition

In Deutschland ist die Voraussetzung eines Jagdscheines das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung. Sie muss der Laufzeit des Jagdscheins (meist 3 Jahre) entsprechen. Jedes Jahr muss eine Bestätigung der Versicherung der Aufsichtsbehörde unaufgefordert vorgelegt werden, damit einem der Jagdschein nicht wieder aberkannt wird.

Was ist versichert?

Versichert ist die Übernahme berechtigter und Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche von Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus dem Risiko des Jagdbetriebes. Diese Versicherung beinhaltet meist auch die Versicherung von Hunden oder Jagdvögeln. Diese „Jagdgehilfen“ unterliegen in der Grunddeckung immer einer zahlenmäßigen Beschränkung, was vor Versicherungsabschluss natürlich unbedingt in Erfahrung gebracht werden sollte.

Versicherungssumme

Gesetzlich vorgeschrieben sind im Moment unzureichende 500.000 Euro je Personen und 50.000 Euro je Sachschaden. Da aber auch hier die unbegrenzte Haftung gem. §823 BGB besteht, sind maximale Deckungssummen anzuraten

Fazit

Hier besteht wenig Raum zur Gestaltung. Diese Versicherung ist laut Gesetz einfach Pflicht. Unzeitgemäß sind die gesetzlichen Mindestdeckungssummen. Sollte der ein oder andere Politiker Schrotkugeln eines Mindestversicherten einfangen, bewegt sich da bestimmt was. Als Getroffener ist er ja dann Fachmann.

 

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Kurzinfo: Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Eine Hausbesitzerhaftpflichtversicherung schützt vor vielen Schadensfällen rund um das vertraute HeimDefinition

Diese Art von Haftpflichtversicherung schützt den Haus- und Grundbesitzer vor der Inanspruchnahme Dritter aus der gesetzlichen Haftung privatrechtlichen Inhalts durch Obliegenheitsverletzungen.

Was ist versichert?

Versichert ist die Übernahme berechtigter und Ablehnung unberechtigter Schadenersatzansprüche Dritter aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.

Einige Beispiele:

  • Der Haus- und / oder Grundbesitzer kommt seiner Streupflicht von Splitt oder Salz in der Winterzeit nicht nach. Dies hat zur Folge, dass ein Fußgänger stürzt und sich einen Beinbruch zuzieht.
  • Sträucher sind nicht ordnungsgemäß zurückgeschnitten, weshalb mangels Übersicht ein Verkehrsunfall passiert.
  • Herunterfallende Äste verursachen Schäden an parkenden Fahrzeugen.

Versicherungssumme

Wie so oft, ist auch hier eine höchstmögliche Versicherungssumme sinnvoll.

Fazit

Soweit mein Anwesen noch Kontakt mit der Zivilisation hält :-), sollte man eine solche Versicherung abschließen. Wie die gewählten Beispiele zeigen, kann der Versicherungsfall schnell eintreten und bei fehlender Haftpflichtversicherung unangenehme Folgen für den Haus und / oder Grundbesitzer haben.

 

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Kurzinfo: Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung macht Sinn, wenn man zum Beispiel Ölfässer lagert oder weiterverarbeitet.Definition

Bei Privatpersonen redet man auch von der Öltankversicherung. Sie schützt vor der gesetzlichen Haftung aus dem Besitz und / oder Betrieb gewässerschädlicher Stoffe wie zum Beispiel eines Öltanks für die Heizung.

Was ist versichert?

Versichert ist die Übernahme berechtigter und Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche wegen Fahrlässigkeit. Auch ohne Verschulden (Gefährdungshaftung) haftet, wer gewässerschädlicher Stoffe besitzt, lagert oder verarbeitet.

Versicherungssumme

Wie bei einigen anderen Haftpflichtversicherungen ist die Versicherungssumme höchstmöglich zu wählen.

Fazit

Wenn man bedenkt, dass bereits ein Tropfen Öl bis zu 1000 Liter Wasser verunreinigen kann, lassen sich die Kosten zur Beseitigung einer Ölverschmutzung ausmalen. Dieses Risiko gehört unbedingt versichert und kann zum Beispiel auch wichtig für Landwirte, Großgrund-, Fabrik- oder Tankstellenbesitzer sein, die Öltanks auf Wiesen oder Feldern lagern und somit dem Risiko eines Grundwasserschadens akut ausgesetzt sind.

 

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Kurzinfo: Berufs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Eine Berufshaftpflichtversicherung lohnt sich zum Beispiel für Anwälte und NotareDefinition

Hierbei handelt es sich eigentlich um eine spezielle Erweiterung der Betriebshaftpflicht. Sie ist auf die speziellen Anforderungen beratender Berufe ausgerichtet.

Was ist versichert?

Versichert ist die Übernahme berechtigter und Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Beratung oder fahrlässiger Handlung bei der Berufsausübung. Da es sich um die Regulierung von Vermögensschäden handelt, spricht man auch von einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Versicherungssumme

Hier gilt es die berufsspezifischen Risiken zu berücksichtigen. So haben Anwälte oder Anlageberater ein anderes Anforderungsprofil an die Absicherung aus Vermögensschäden als Hebammen oder Tagesmütter. Daher ist eine fachkundige Risikoanalyse beispielsweise auch für Ärzte, Beamte, Juristen oder Notare notwendig.

Fazit

Die Notwendigkeit des Versicherungsschutzes ergibt sich aus der Beschreibung und teilweise wird eine derartige Absicherung auch vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Bei Hebammen haben Prämienerhöhung dieser Versicherung fast zu einem Bankrott eines kompletten Berufsstands geführt, da die Höhe der zu zahlenden Beiträge den Verdienst der Hebammen in einigen Fällen sogar übersteigt.

 

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Kurzinfo: Bauherrenhaftpflichtversicherung

Definition

Bei Neu- oder Umbauten von Gebäuden trägt der Bauherr besondere Risiken, insbesondere die Verkehrssicherungspflicht der Baustelle.

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung kann im Notfall den finanziellen Ruin des Bauherren verhindern

Was ist versichert?

Versichert ist die Übernahme begründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche von Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus dem Bauherrenrisiko. Eine Spezialität ist hier die Deckung sogenannter Allmählichkeitsschäden.

Dies sind Schäden, die nicht akut durch Bagger, Baumaschinen, unzureichende Sicherung der Baustelle, unsachgemäße Lagerung der Baumaterialien und Baustoffe, dem Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht (verschmutzte Straßen) und ähnlichem eintreten, sondern allmählich, nach und nach, bemerkbar werden. Ein Beispiel ist die Absenkung von Nachbargrundstücken oder Schäden an anderen Gebäuden durch Feuchtigkeit, Gase, Temperatur oder Wasser.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme entspricht den bekannten Deckungsvarianten der Haftpflichtversicherung. Standard ist hier 15 Millionen Euro pauschal für Personen- Sach- und Vermögensschaden.

Fazit

Obwohl die einzelnen Gewerke eines Bauvorhabens in der Regel durch Handwerker ausgeführt werden, die auch einen Versicherungsschutz nachweisen müssen und die Bauaufsicht durch Architekten oder Bauträger geführt wird, ist diese Versicherung ein Muss für jeden Bauherren, da er für anfallende Schäden stets einzutreten hat. Bis zur Ermittlung des tatsächlich Schuldigen und dessen Schadensübernahme, kann der Bauherr durch die Verpflichtungen zur Schadensübernahme finanziell ruiniert sein.

Die Versicherungsprämie bemisst sich nach der Bausumme und gilt für die Dauer des Bauvorganges, maximal für drei Jahre. Besondere Bauvorhaben werden individuell geregelt. Oft ist das Bauherrenrisiko mit einer geringen Bausumme Bestandteil der Privat- oder Berufshaftpflichtversicherung. Daher ist eine Überprüfung sinnvoll, damit man weiß, ob eine zusätzliche Haftpflichtversicherung im speziellen Fall noch Sinn macht.

 

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Deutsche zahlen fast 200 Euro im Monat für Versicherungen

Der Europäischer Versicherungsverband (Insurance Europe) zeigt in seinem aktuellen europäischen Vergleich wie hoch die durchschnittlichen Ausgaben für Versicherungen pro Kopf sind. Zur Datenerhebung wurden die Zahlen aus 2012 von 32 europäischen Staaten herangezogen. Demnach gab jeder Deutsche im Jahr 2012 durchschnittlich 2219 Euro für Versicherungen aus.

Die 2219 Euro verteilen sich wie folgt:

  • 1070 Euro für Altersversorgung
  • 716 Euro für Kfz-, Haftpflicht-, Unfall-, Sach- und Rechtsschutzversicherungen
  • 433 Euro nicht spezifizierte sonstige Versicherungen

Der europäische Durchschnitt liegt bei 1843 Euro pro Kopf und Jahr:

  • 1083 Euro für Altersversorgung
  • 760 Euro für Kfz-, Haftpflicht-, Unfall-, Sach- und andere Versicherungen

Bei den Investitionen in ihre private Altersversorgung liegen nachstehende Europäer deutlich vor den Deutschen:

  • Briten 2740 Euro
  • Belgier 1925 Euro
  • Franzosen 1728 Euro
  • Italiener 1146 Euro
  • Niederländer 1135 Euro

Fazit

Das ist natürlich Wasser auf die Mühlen der Versicherungswirtschaft. Grundsätzliche Aspekte wie die Einbeziehung der gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge bleiben außen vor. Besonders unter dem Aspekt, dass es in der Bundesrepublik zwar eine kaum ausreichende, aber immerhin eine der besten gesetzlichen Rentenversicherungen gibt.

2219 Euro gibt jeder Deutsche im Schnitt jährlich für Versicherungen ausSicher stünde es dem Verband auch gut zu Gesicht darüber zu berichten wie effektiv mit dem Geld der Versicherungsnehmer umgegangen wird, welche Erträge den Versicherten zustehen und welche sie tatsächlich erhalten bzw. was ihnen durch Buchhaltungstricks vorenthalten wird. Bedingt durch die Investitionen in Staatsanleihen, Immobilien, Verflechtung mit Banken und Unternehmen ist die Stabilität der Versicherungswirtschaft genau wie die der Banken fragil und mit Vorsicht zu betrachten. Bei der enormen Anzahl von Zusammenschlüssen bzw. Übernahmen traditioneller und namhafter Versicherer zu verschiedenen Holdings kann man davon ausgehen, dass die finanzielle Unabhängigkeit dieser Gesellschaften kaum der Grund sein kann. Hier wird konsequent auch das Motto „Too big to fall“ verfolgt. Schließlich hat die Rettungsschirminflation gezeigt, dass das Risiko im Ernstfall auf den Sparer und Steuersklaven abgewälzt wird. Sollte die Haftungspyramide der Banken auf die Versicherungswirtschaft übernommen werden, sind dann auch die „Kleinen“ dran. Ein Kapital von 100.00 Euro ergibt für einen 65jährigen bei einer Sofortrente rund 330 Euro. Somit kann sich jeder ausrechnen, wann er gegebenenfalls in die Haftung genommen wird und seine Ansparung zur Sanierung herangezogen werden könnten. Aus diesem Grunde gilt auch hier die Binsenweisheit „Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast“.

Es soll hier keinesfalls der Eindruck der Angstmacherei entstehen. Der Hinweis „Trau, schau, wem“ gehört einfach mehr denn je zur grundsätzlichen Einstellung eines mündigen Verbrauchers.

Kurzinfo: Betriebshaftpflichtversicherung

Eine Betriebshaftpflichtversicherung gehört zu jedem Unternehmen dazu und schütz vor finanziellen SchädenDefinition

Sie ist die Haftpflichtversicherung für Freiberufler, Handwerker oder Unternehmer und dient zum Schutz gegen Schadensersatzforderungen, die aus der betrieblichen Tätigkeit entstehen können.

Was ist versichert?

Versichert ist die Übernahme berechtigter und Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf den Versicherungsnehmer und die jeweiligen Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit.

Beispiele:

  • Bei Besuch eines Kunden in den Betriebsräumen verletzt sich dieser.
  • Eine Lebensmittelvergiftung verursacht die Einlieferung ins Krankenhaus.
  • Im betrieblichen EDV-System hat sich ein Virus eingenistet. Durch die Internetnutzung wird dieser verbreitet und schädigt andere EDV-Systeme.
  • Der Steuerberater verpasst eine Frist und der Steuerzahler muss unangemessene Steuern bezahlen.

Hier schützt also eine Betriebshaftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen.

Versicherungssumme

Es gilt die höchstmögliche Versicherungssumme zu wählen.

Fazit

Für Betriebsinhaber ist der Abschluss einer Betriebshaftpflicht unbedingte Pflicht, um finanzielle Schäden und Forderungen zu verhindern.

 

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