EU verpflichtet zur Kontrolle des Reifendrucks

Ab November 2014 müssen Neufahrzeuge nach Vorgabe der EU mit einem System ausgerüstet sein, das den Reifendruck dauerhaft überwacht.

Die neue EU-Verordnung zur Reifendruckkontrolle soll das Fahren mit platten Reifen verhindernNachdem bereits 2012 Zahlen des ADAC und TÜV Süd besagten, dass über 15 Mio. Fahrzeuge (PKW und Wohnmobile) in Deutschland mit zu geringem Fülldruck unterwegs seien, hat die EU zum Schutze der Verkehrsteilnehmer reagiert. Laut der Europäischen Union erhöht die Regelung die Verkehrssicherheit, da Reifenschäden schon vor der Panne erkannt werden können. Optimal gefüllte Reifen senken den Spritverbrauch, dadurch den CO2-Ausstoß und halten auch länger. Sobald das System einen fallenden Luftdruck feststellt, wird der Fahrer aufgefordert den Luftdruck anzupassen.

Technik / Kosten

Was sich zunächst gut anhört, geht natürlich an den Geldbeutel.

Es gibt zwei Varianten, die sich preislich erheblich unterscheiden:

  • RDKS-Sensoren: Die Originalsensoren der Autohersteller sollen in einer Preisspanne von 30 bis 120 Euro pro Stück liegen. Frei programmierbare Sensoren von Drittanbietern werden wohl mit 40 bis 50 Euro günstiger. Der Bundesverband Reifenhandel (BVR) geht bei einem Wechsel von Sensor-Reifen, abgesehen vom höheren Reifenpreis, von einem Arbeitsmehraufwand gegenüber herkömmlichen Reifen von 18 bis 25 Minuten aus. Dies sind bei einem Stundenlohn von 60 Euro 18 bis 25 Euro zusätzliche Kosten.
  • Ständiger Vergleich der Raddrehzahlen über die ABS-Sensoren: Hier werden die Raddrehzahlen andauernd über die ABS-Sensoren verglichen. Eine höhere Rotation bedeutet verringerten Luftdruck. Bei dieser Variante steigen die Kosten für die Reifen nicht an, weil keine Sensoren notwendig sind.

Angeblich soll sich der mögliche Mehraufwand von mehreren hundert Euro rechnen, da sich die Kosten durch geringeren Spritverbrauch und Reifenverschleiß schnell amortisieren. Laut BVR lasse sich die Laufleistung von Reifen im Durchschnitt fast verdoppeln. Bereits 0,6 Bar Unterdruck im Reifen führten zu etwa vier Prozent höheren Kraftstoffverbrauch, der sich auch einsparen ließe. Den Autoherstellern bleibt es freigestellt, welche RDKS-Variante sie einsetzen.

Fazit:

Angesichts der Zahlen des TÜV und ADAC wundert die Reaktion der EU nicht. Es ist beschämend, dass der heutige Fahrzeugführer nicht in der Lage ist für diese Kleinigkeit selbst zu sorgen, zumal er seinen Geldbeutel entscheidend entlasten könnte. Vielleicht wäre es sinnvoller, aber auch günstiger die Fahrzeugführer mit den gängigsten Basics des technischen Sachverstandes für das Fahrzeug vertraut zu machen. In Anfängen gibt es derartige Lehrinhalte ja schon im Rahmen des Fahrtrainings in einer Fahrschule. Nachbesserung in diesem Bereich wäre eine weitere Möglichkeit die Missstände zu beheben.

 

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EU-Parlament ebnet Weg für die Bankenunion

Die EU hat am 15. 4. 2014 nunmehr die Abwicklungsregeln für Banken beschlossen. Ziel dieser sog. Bankenunion ist es den Steuerzahler vor den Haftungsrisiken bei Pleiten der Finanzkonzerne zu bewahren. Dies sollen Richtlinien und Regeln zur Vermeidung von Bankenkrisen für alle 28 EU-Staaten erreichen. Diese sehen unter anderem vor:

  • Im Zuge der Bankenunion soll die Europäische Zentralbank die Aufsicht über die größten Banken übernehmenDie Abwicklung von Banken wird dem Einfluss nationaler und politischer Interessen entzogen
  • Die Europäische Zentralbank (EZB) übernimmt die Aufsicht über die größten Banken
  • Vorgegebener Abwicklungsmechanismus (SRM = Supplier Relationship Management) durch diese neue EU-Behörde. Ein fünfköpfiger Rat des SRM entscheidet über die notwendigen Maßnahmen und ist gegenüber den nationalen Aufsichtsbehörden weisungsberechtigt. Er startet zum 1.1. 2015.
  • Zur SRM gehört ein Abwicklungsfond (SRF) über 55 Mrd. €, der in den nächsten 8 Jahren aufgefüllt wird
  • Neue Regeln zur Einlagensicherung (künftig 0,8 % der geschützten Einlagen)
  • Banken haften mit 8 % ihres Eigenkapitals
  • Vorrangige Haftung der Aktionäre und Gläubiger
  • 100.000 Euro geschütztes Anlegerkapital je Kunde
  • Geringere Möglichkeiten nationaler Einflussnahme

Fazit:

Ob diese Maßnahmen zum gewünschten Erfolg führen, hängt im Wesentlichen von der Effizienz und richtigen Umsetzung der Aufsicht ab. Laut Auskunft ausgewiesener Experten sind die Bürger dann zu 80 % aus der “systemrelevanten Geiselhaft“ der Banken befreit. Schon die einfachsten Wertstellungs- und Bilanzierungstricks können ausreichen, der Aufsicht eine Werthaltigkeit vorzuspielen wo keine ist. Dazu gehört zum Beispiel die Vorgabe eines einheitlichen Geschäftsjahres. Das heißt, dass jedes Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12. läuft. Der einheitliche Stichtag, unter Berücksichtigung der Zeitzonen, verhindert, dass Vermögen nach der Abschlussbilanz zu anderen Partnern verschoben werden.

Eine umfassende, höchstmögliche strafrechtliche Haftung für die Verletzung der Aufsicht würde die betreffenden Protagonisten motivieren nach den Regeln eines ordentlichen Kaufmannes zu verfahren und den Taschenspielertricks der Bilanzschönung Einhalt gebieten. Was natürlich außer Acht bleibt, ist, dass der Steuerzahler nie zu einer Rettungsaktion verpflichtet war. Dies wurde durch die Politik befürwortet, da der wirtschaftliche Schaden sonst größer sei. Ob das tatsächlich so ist oder, ob „gutes Geld Schlechtem“ nachgeworfen wurde, werden wir nie erfahren oder aber erst dann, wenn es ohnehin zu spät ist. Wenn man den Naturgesetzen folgt, muss man sterben lassen was nicht überleben kann. Lebenserhaltende Maßnahmen sollte den Medizinern vorbehalten bleiben.

Zunächst wollen wir aber dieser Innovation eine Chance geben.

 

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Kostet das Gesetzesvorhaben der GroKo Lebensversicherungskunden Milliarden?

Vor der Wahl wurde noch versprochen, eine Regelung für die Lebensversicherungskunden zu finden, sie fair an den enormen „stillen Reserven“ der Lebensversicherungswirtschaft zu beteiligen und “generationengerecht im Interesse der Versichertengemeinschaft geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Risikotragfähigkeit und Stabilität der Lebensversicherungen zu treffen“.

Ergebnis:

In den nächsten Wochen wird ein Gesetz zur Verabschiedung vorgelegt, welches grundlegende Veränderungen bewirkt:

  • Der Versicherungsnehmer wird nicht mehr an den Bewertungsreserven beteiligt.
  • Senkung der max. Garantieverzinsung für Neuverträge
  • Höhere Versichertenbeteiligung an den Risikogewinnen (Sterblichkeitsgewinne)
  • Senkung der Vermittlungsprovision (oft gefordert, nie durchsetzbar)
  • Aktionäre sollen geringere Dividenden erhalten

Was ist eine Bewertungsreserve?

Dieser Begriff bedeutet in der Versicherungswirtschaft die Differenz zwischen Marktwert und Kaufpreis unter Berücksichtigung eventueller Abschreibungen. Es ist also die Differenz zwischen Markt- und Buchwert (Niedrigwert) einer Kapitalanlage. Diese Werte differieren, bedingt durch die ganzen Schrottpapiere und die letztendlich doch wieder durch die Rettungsschirme werthaltig gewordenen Investitionen, teilweise gewaltig.

Ein Schelm, der realistisch denkt: And the winner is, wen wundert es, „die Versicherer“.

Durch neue Gesetze werden Kunden von Lebensversicherungen zur Kasse gebetenDie mühsam seit 2008 über Jahre durch Gerichtsurteile erstrittene hälftige Beteiligung an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer des Kunden bei Kündigung oder regulärem Ablauf ihres Vertrags, 2013 waren das lt. Veröffentlichungen zufolge rund drei Milliarden Euro, soll nun kraft Gesetz abgeschafft werden. Bei hoch dotierten Versicherungspolicen kann diese Sonderzahlung deutlich mehr als zehntausend Euro erreichen. Diese Erträge, im Durchschnitt 10% der Auszahlungssumme, müssten die Versicherer nicht mehr auszahlen, wenn die große Koalition ihr Vorhaben umsetzt. Grotesk wenn man bedenkt, dass es sich hier um das Kapital des Kunden handelt. Nach bisherigen Schätzungen soll das den Versicherten allein in diesem Jahr über 2 Mrd. (2000 Millionen) kosten. Die großzügigen Verteilungsregeln sind nichts anderes als eine staatlich legitimierte Unterschlagung. So entgehen den Versicherten die Milliarden, denn es spielt keine Rolle, ob die Investition 1 Million oder 10 Millionen wert ist. Erst durch die Veräußerung wird diese stille Reserve wieder aktiviert. Immerhin besitzen die Lebensversicherer ein Anlagevermögen von über 740 Milliarden Euro. 10 Prozent, ob im oder auf Hundert gerechnet, ist eine erkleckliche Summe, um das Unvermögen der Manager und des politischen Personals kurzfristig zu kaschieren.

Der Tag der Verabschiedung des Gesetzes soll auch Stichtag der Gültigkeit sein. Es kommen dann nur noch die Kunden in den Genuss der Beteiligung der Bewertungsreserven, deren Verträge bereits abgelaufen sind bzw. gekündigt waren.

Fazit:

Nachdem die Banken sich in den letzten Jahren dadurch auszeichneten ihren Kunden statt einer fairen und umsichtigen Beratung zu erteilen mehr oder weniger faule Produkte unterzujubeln, holen sich die Lebensversicherer mit dem letztendlich gleichen Ziel ihren Versicherungsnehmern ihr Geld vorzuenthalten staatliche Unterstützung.

Hierzu muss man wissen, dass der Staat den Lebensversicherern zur Auflage macht einen großen Teil der Kundengelder in sogenannten mündelsicheren Anlagen anzulegen. Dazu gehören natürlich auch die Staatsanleihen. Somit sind die Lebensversicherer ein sehr wichtiger Käufer unserer Staatsanleihen, die ja ständig zur Schulden- und Zinsbewältigung ausgegeben werden.

Unabhängige Berater werden in der Versicherungs- und Finanzbranche immer wichtigerNun hat das niedrige Zinsniveau für den Schuldner (Staat) den Vorteil günstig Kapital zu bekommen, der Gläubiger (hier die Lebensversicherer) leidet jedoch unter sehr geringen Zinseinnahmen und kann dadurch weder den vertraglich garantierten Zins noch die exorbitant hohen Provisionen und Verwaltungsgebühren erwirtschaften. Erschwerend kommt hinzu, dass eine sehr hohe Stornoquote zu Prämienausfällen führt. Meist sind die bereits vergüteten Provisionen verloren, da die Vermittlerbranche nicht sonderlich liquide ist und die Versicherungsgesellschaften kaum Aussicht auf eine Rückzahlung haben. Auch haben verbraucherfreundliche Gerichtsurteile dafür gesorgt, dass der Versicherer auch bei Vertragsabbrüchen bzw. Stilllegungen den Versicherten an den „stillen Reserven“ beteiligen muss.

In dieser Situation wird Paulus zu Saulus und unterstützt seinen Verbündeten im Geiste, um einem notwendigen Lebensversicherungsrettungsschirm vorzubeugen. Tatsächlich bedeuten die letztjährigen Zusammenschlüsse nichts anderes, als die Tatsache, dass es schon Gesellschaften gibt, die alleine nicht mehr existieren konnten bzw. um eine systemrelevante Bedeutung, gleich der Banken, zu erreichen. Dies bedeutet nun „too big to fail“. Der Staat kann sich zur Rettung der Lebensversicherer nun kein Geld bei den Banken besorgen, da diese ja schon „pleite“ sind. Also bleibt nur derjenige übrig, der die Vermögen bzw. Einlagen hält, der Versicherungsnehmer.

Was man bei den Banken, wie der Teufel das Weihwasser, scheute, nämlich den Kleinsparer an der Sanierung zu beteiligen, wird nun schamlos mit den Lebensversicherten praktiziert. Hier trifft es ja überwiegend den Kleinsparer, der seit Jahrzehnten politikerseits aufgefordert wird, seine Altersversorgung privat aufzubauen. Die sogenannte Drei-Säulen-Theorie bedeutet, dass die Altersversorgung sich aus der Gesetzlichen, Privaten und Betrieblichen Versicherung zusammensetzt. Dies ist nach der erheblichen Einschränkung der steuerlichen Vorteile einer Kapital-Lebensversicherung, der nächste Großangriff auf die Rücklagen des gemeinen Volkes. Dieses Vorhaben beweist nun endgültig, dass die Politik keine Antwort auf die Überschuldungssituation unserer Systeme hat. Wenn man bedenkt, dass es schon Aufstände gab, als die Lehnsherren das Zehnte wollten, stellt sich die Frage, wie lange die Wohlstandslethargie noch anhält. Hat sich bisher nur noch keiner getraut zu sagen, dass wohl nur ein Urknall (andere nennen es Schuldenschnitt, wir kennen es als Währungsreform oder Neudeutsch ein Reset) zur Bewältigung notwendig ist?

Tipp:

Angesichts dieser Situation ist es von großer Bedeutung, dass der Versicherte einen ortsansässigen oder ortsnahen Berater seines Vertrauens hat, um durch eine gute Streuung seiner Spareinlagen sein Verlustrisiko zu minimieren. Hier sollte er darauf achten, dass sein Berater auch unabhängig beraten darf. Die objektivste Beratung ist jene, wobei der Berater für seine Beratung ein Honorar erhält, keine Vermittlungsprovision nehmen darf und für seine Beratung haften muss. Passende Berater für die Regionen Hamburg, Kiel und Flensburg findet man unter http://blog.tgi-partner.de/.

 

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Kurzinfo: Tierhaftpflichtversicherung

Definition

Eine Tierhaftpflichtversicherung schützt den Halter eines Tieres gegen Schadensersatzansprüche Dritter aus dem Risiko der Tierhaltung, die nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes der Privathaftpflichtversicherung sind.

Was ist versichert?

Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Auch hier gilt die sogenannte Gefährdungshaftung, die nicht prüft, ob ein Selbstverschulden vorliegt. Entscheidend ist ausschließlich, ob das Tier einen Schaden verursacht hat. Es ist darauf zu achten, welche Tiere durch die Privathaftpflicht abgedeckt sind.

Tiere, die in der Privathaftpflicht mitversichert sind:

  • Eine Haftpflichtversicherung für den besten Freund des Menschen kann sich lohnen, wenn der Hund zum Beispiel einen Schaden anrichtet.Zahme und gezähmte kleine Haustiere
  • Bienen
  • Katzen
  • Nagetiere
  • Ziervögel

Tiere, die durch eine Tierhaftpflichtversicherung abgedeckt sind:

  • Hunde
  • Pferde
  • Rinder
  • sonstige Zug- und Reittiere

Versicherungssumme

Die höchstmögliche Deckungssumme wird auch hier empfohlen, mindestens jedoch 5 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Fazit

Die Prüfung der Haftungsfrage ist etwas für anerkannte Spezialisten. Generell hat die Versicherung stets die Kosten vor Augen. Somit erklärt es sich, dass objektiv unberechtigte Forderungen beglichen werden, wenn dies günstiger erscheint als einen größeren Schriftwechsel mit Anwälten oder gar Prozesse zu führen. Jeder Tierliebhaber kennt das spontane und unberechenbare Verhalten seines tierischen Freundes. Auch, wenn beispielsweise ein Biss des Hundes oder ein Tritt des Pferdes gegen ein Auto selten vorkommt, besteht das Risiko in der Unkalkulierbarkeit und wird daher sinnvollerweise mit einer Versicherung beseitigt. Lassen Sie sich von ihrem Privathaftpflichtversicherer eine Bestätigung über die beitragsfreie Mitversicherung ihres kleinen Haustieres geben. Natürlich in schriftlicher Form. So entgehen sie einer bösen Überraschung im Schadensfall. Ist das Haustier durch die Privathaftpflicht nicht mit abgedeckt, sollte man in vielen Fällen eine Tierhaftpflichtversicherung abschließen.

 

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Grundlagen der Rechtsschutzversicherung

Bei Rechtsproblemen oder Streitigkeiten vor einem Gericht, muss man für die entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten aufkommen. Zur Deckung dieses finanziellen Risikos gibt es die private Rechtsschutzversicherung, die in einem Rechtsschutzfall in Anspruch genommen werden kann. Ein besonders hohes Streitrisiko besteht im Beruf oder im Straßenverkehr. Um die anfallende Kosten und Risiken möglichst umfangreich abzusichern, sollte die Versicherungssumme möglichst hoch angesetzt werden. Allerdings sollte die Prämie in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im Schadensfall die Kosten eines GerichtsprozessesDefinition

Der Versicherer verpflichtet sich zur Übernahme rechtlicher Interessen und notwendiger Kosten im Rahmen des vereinbarten Vertragsumfangs auf Grundlage privatrechtlicher Verträge. Der Versicherungsnehmer entrichtet die Versicherungsprämie. Die Rechte und Pflichten der Vertragspartner werden im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), den Allgemeinen Rechtschutzbedingungen (ARB) und gegebenenfalls besonderen Bedingungen geregelt.

Wer ist versichert?

  • Versicherungsnehmer (bei Singletarif ausschließlich)
  • Ehepartner bzw. auf Antrag Lebenspartner
  • Kinder, minderjährig bzw. unverheiratete, in Ausbildung befindliche Volljährige

Welche Rechtschutzarten (Rechtschutzbausteine) gibt es?

Vorausgesetzt wird immer ein behaupteter oder tatsächlicher Rechtsverstoß. Die Leistungen der Rechtschutzversicherer können sich unterscheiden. In den nächsten Tagen stellen wir eine Übersicht von Rechtschutzbausteinen auf unserer Website bereit, die einzeln oder in Kombinationen versicherbar sind. Ein detailliertes Angebot muss dem Antrag in jedem Fall beigefügt werden, damit man in jedem Fall einen Überblick über die abgeschlossenen Bausteine erhält.

Wie immer gibt es auch bei den Rechtsschutzversicherern normale, auf Niederlassungen basierende Unternehmen, als auch Direktversicherer, die ähnlich wie Direktbanken meist nur telefonischen Service bieten, dafür aber teilweise günstigere Angebote haben. Zu den bekanntesten Anbietern von Rechtsschutzversicherungen gehören Versicherer wie Arag, Asstel, Allrecht oder auch Bavariadirekt.

 

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Kurzinfo: Wassersporthaftpflichtversicherung

Definition

Zum Wassersport im versicherungstechnischen Sinn gehören alle Sportarten, die in, auf oder unter dem Wasser stattfinden. Ebenfalls vorausgesetzt wird der flüssige Aggregatszustand. Sportarten auf Eis zählen somit nicht dazu.

Eine Wassersporthaftpflichtversicherung kann Schäden übernehmen, die beim Segeln entstehenWas ist versichert?

Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die einem Dritten durch fahrlässige Nutzung des Wassersportgerätes (motor- und / oder segelbetrieben) zugefügt werden. Versichert ist neben dem Halter auch der berechtigte Führer des Wassersportgerätes. Das Nutzen eines Ruder-, Tret- oder Paddelbootes ist in der Privathaftpflicht mitversichert. Besondere Achtung gilt dem Ausland. In Ferienländern wie Italien, der Schweiz oder Spanien zählt diese Versicherung zu den Pflichtversicherungen. Die Vorschriften über die Pflicht von Führerscheinen und Altersbeschränkungen sind ebenfalls zu beachten.

Beispiele des Wassersports, die über die Privathaftpflicht versichert sind:

  • Kajakfahren
  • Schnorcheln
  • Schwimmen
  • Tauchen
  • Wasserball
  • Tretbootfahren

Beispiele des Wassersports, die eine Wassersporthaftpflicht benötigen

  • Jet Ski
  • Kitesurfen
  • Rafting
  • Segeln
  • Surfen

Versicherungssumme?

Wir halten uns auch hier an die Standardempfehlung der höchstmöglichsten Deckungssumme. Als Standard gelten 5 Millionen Euro pauschal.

Fazit

Eigentlich gehört der Hinweis zum Abschluss einer solchen Versicherung zu den Obliegenheiten des Sportgeräteverkäufers. Verantwortlich für den erforderlichen Versicherungsschutz ist natürlich der Halter. Sie sollten sich bei ihrem Privathaftpflichtversicherer ein Angebot zur Erweiterung ihres Versicherungsschutzes einholen. Möglicherweise ist eine solche Zusatzversicherung günstiger als der Abschluss einer separaten Police.

 

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Kurzinfo: Kfz-Haftpflichtversicherung

Definition

Sie ist für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge verpflichtend vorgeschrieben. Diese Pflichtversicherung weicht von den üblichen Haftpflichtversicherungen ab, da hier das Kraftfahrzeug und nicht der Halter bzw. der Versicherungsnehmer versichert ist.

Was ist versichert?

Eine Kfz-Versicherung ist in Deutschland Pflicht und schützt vor Forderungen bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden

Sie übernimmt die Erstattung berechtigter und Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche Dritter von Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Auch hier haben wir eine Haftung durch Verschulden. Aber auch ohne Verschulden kann durch die sogenannte Gefährdungshaftung eine Inanspruchnahme erfolgen. Im Strassenverkehrsgesetz regelt §7, dass nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter aus der Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges haftet. Um die berechtigten Ansprüche Dritter zu erfüllen, geht sie immer in Vorleistung, auch wenn sie gegebenenfalls Regress von anderen Parteien fordert.  Die Höhe des Regresses ist zurzeit auf 5.000 € begrenzt. So erstattet die Kfz-Haftpflichtversicherung auch Schäden, die durch unberechtigte Fahrer (Diebstahl, Minderjährige) verursacht werden, auch wenn das Kraftfahrzeug erhebliche Mängel aufweist, die eventuell gegen die StVZO verstoßen.

Soweit das den Schaden verursachende Fahrzeug keinen gültigen Versicherungsschutz hat, gelten bestimmte Nachhaftungsfristen. Hier muss beispielsweise ein Versicherer bis zu 4 Wochen nach Beendigung des Vertrages zumindest im Rahmen der gesetzlichen Deckungssummen haften. Darüber hinaus steht die Verkehrsopferhilfe e.V. Hamburg zur Regulierung dieser Schäden zur Verfügung. Dies gilt auch für Schäden, bei denen der Schadenverursacher nicht ermittelt werden kann, also zum Beispiel nach Fahrerflucht.

Versicherungssumme

Die gesetzlichen Mindestsummen von 2,5 Millionen Euro für Personenschäden (bis 7,5 Millionen Euro bei Tötung oder Verletzung von drei und mehr Personen), 500.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden sind natürlich nicht ausreichend. Die aktuelle pauschale Deckungssumme beträgt zwischen 50 und 100 Millionen Euro. Die maximale Entschädigung pro Person liegt bei 8 bis 15 Mio. Für Ansprüche, die darüber hinaus gehen, haftet der Verursacher.

Fazit

Durch den Umstand der Pflichtversicherung gibt es nur die Wahl der Deckungssummen. Da die Prämiendifferenz derart geringfügige Unterschiede aufweist, muss immer die höchste Deckungssumme gewählt werden. Das wäre auch ein Grund die Versicherung zu wechseln.

 

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Kurzinfo: Produkthaftpflichtversicherung

Produkthaftpflichtversicherungen schützen vor Schadensersatz und dem damit verbundenen finanziellen Aufwand für ein Unternehmen und dessen PrdukteDefinition

Soweit das eigene Unternehmen Produkte herstellt und / oder vertreibt, ergeben sich finanzielle Risiken soweit das Produkt die zugesicherten Eigenschaften nicht erfüllt. Hier greift eine Produkthaftpflichtversicherung und übernimmt Schadensersatzforderungen, die aus bzw. bei bedingungsgemäßer Nutzung des jeweiligen Produktes entstehen. Sie ist auch eine Erweiterung der Betriebshaftpflichtversicherung.

Was ist versichert?

Versichert ist die Übernahme berechtigter und Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Ein Beispiel:

Der Fahrradhersteller hat Rahmen verbaut, die bei bedingungsgemäßer Verwendung brechen. Hier wird der konkrete Schaden übernommen. Darüberhinaus gibt es die Möglichkeit im Rahmen der Vorsorge eine Rückrufaktion zu starten, um die Schadenshöhe geringer zu halten

Versicherungssumme

Sie orientiert sich an Art, Menge und Wert des jeweiligen Produktes.

Fazit

Die Vorstellung davon, was eine Rückrufaktion an Kosten verursacht, bedingt die Notwendig und den Nutzen. Betriebswirtschaftliche Kosten-Nutzen Analysen übernehmen hier ganz klar die Entscheidung über einen Abschluss der Produkthaftpflichtversicherung. Ein Schadensfall kann bei allen Produkten schnell eintreten und vor allem bei großen Auflagen weitreichende Folgen für ein Unternehmen haben, wenn es dagegen nicht versichert ist.

 

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