Vor der Wahl wurde noch versprochen, eine Regelung für die Lebensversicherungskunden zu finden, sie fair an den enormen „stillen Reserven“ der Lebensversicherungswirtschaft zu beteiligen und “generationengerecht im Interesse der Versichertengemeinschaft geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Risikotragfähigkeit und Stabilität der Lebensversicherungen zu treffen“.
Ergebnis:
In den nächsten Wochen wird ein Gesetz zur Verabschiedung vorgelegt, welches grundlegende Veränderungen bewirkt:
- Der Versicherungsnehmer wird nicht mehr an den Bewertungsreserven beteiligt.
- Senkung der max. Garantieverzinsung für Neuverträge
- Höhere Versichertenbeteiligung an den Risikogewinnen (Sterblichkeitsgewinne)
- Senkung der Vermittlungsprovision (oft gefordert, nie durchsetzbar)
- Aktionäre sollen geringere Dividenden erhalten
Was ist eine Bewertungsreserve?
Dieser Begriff bedeutet in der Versicherungswirtschaft die Differenz zwischen Marktwert und Kaufpreis unter Berücksichtigung eventueller Abschreibungen. Es ist also die Differenz zwischen Markt- und Buchwert (Niedrigwert) einer Kapitalanlage. Diese Werte differieren, bedingt durch die ganzen Schrottpapiere und die letztendlich doch wieder durch die Rettungsschirme werthaltig gewordenen Investitionen, teilweise gewaltig.
Ein Schelm, der realistisch denkt: And the winner is, wen wundert es, „die Versicherer“.
Die mühsam seit 2008 über Jahre durch Gerichtsurteile erstrittene hälftige Beteiligung an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer des Kunden bei Kündigung oder regulärem Ablauf ihres Vertrags, 2013 waren das lt. Veröffentlichungen zufolge rund drei Milliarden Euro, soll nun kraft Gesetz abgeschafft werden. Bei hoch dotierten Versicherungspolicen kann diese Sonderzahlung deutlich mehr als zehntausend Euro erreichen. Diese Erträge, im Durchschnitt 10% der Auszahlungssumme, müssten die Versicherer nicht mehr auszahlen, wenn die große Koalition ihr Vorhaben umsetzt. Grotesk wenn man bedenkt, dass es sich hier um das Kapital des Kunden handelt. Nach bisherigen Schätzungen soll das den Versicherten allein in diesem Jahr über 2 Mrd. (2000 Millionen) kosten. Die großzügigen Verteilungsregeln sind nichts anderes als eine staatlich legitimierte Unterschlagung. So entgehen den Versicherten die Milliarden, denn es spielt keine Rolle, ob die Investition 1 Million oder 10 Millionen wert ist. Erst durch die Veräußerung wird diese stille Reserve wieder aktiviert. Immerhin besitzen die Lebensversicherer ein Anlagevermögen von über 740 Milliarden Euro. 10 Prozent, ob im oder auf Hundert gerechnet, ist eine erkleckliche Summe, um das Unvermögen der Manager und des politischen Personals kurzfristig zu kaschieren.
Der Tag der Verabschiedung des Gesetzes soll auch Stichtag der Gültigkeit sein. Es kommen dann nur noch die Kunden in den Genuss der Beteiligung der Bewertungsreserven, deren Verträge bereits abgelaufen sind bzw. gekündigt waren.
Fazit:
Nachdem die Banken sich in den letzten Jahren dadurch auszeichneten ihren Kunden statt einer fairen und umsichtigen Beratung zu erteilen mehr oder weniger faule Produkte unterzujubeln, holen sich die Lebensversicherer mit dem letztendlich gleichen Ziel ihren Versicherungsnehmern ihr Geld vorzuenthalten staatliche Unterstützung.
Hierzu muss man wissen, dass der Staat den Lebensversicherern zur Auflage macht einen großen Teil der Kundengelder in sogenannten mündelsicheren Anlagen anzulegen. Dazu gehören natürlich auch die Staatsanleihen. Somit sind die Lebensversicherer ein sehr wichtiger Käufer unserer Staatsanleihen, die ja ständig zur Schulden- und Zinsbewältigung ausgegeben werden.
Nun hat das niedrige Zinsniveau für den Schuldner (Staat) den Vorteil günstig Kapital zu bekommen, der Gläubiger (hier die Lebensversicherer) leidet jedoch unter sehr geringen Zinseinnahmen und kann dadurch weder den vertraglich garantierten Zins noch die exorbitant hohen Provisionen und Verwaltungsgebühren erwirtschaften. Erschwerend kommt hinzu, dass eine sehr hohe Stornoquote zu Prämienausfällen führt. Meist sind die bereits vergüteten Provisionen verloren, da die Vermittlerbranche nicht sonderlich liquide ist und die Versicherungsgesellschaften kaum Aussicht auf eine Rückzahlung haben. Auch haben verbraucherfreundliche Gerichtsurteile dafür gesorgt, dass der Versicherer auch bei Vertragsabbrüchen bzw. Stilllegungen den Versicherten an den „stillen Reserven“ beteiligen muss.
In dieser Situation wird Paulus zu Saulus und unterstützt seinen Verbündeten im Geiste, um einem notwendigen Lebensversicherungsrettungsschirm vorzubeugen. Tatsächlich bedeuten die letztjährigen Zusammenschlüsse nichts anderes, als die Tatsache, dass es schon Gesellschaften gibt, die alleine nicht mehr existieren konnten bzw. um eine systemrelevante Bedeutung, gleich der Banken, zu erreichen. Dies bedeutet nun „too big to fail“. Der Staat kann sich zur Rettung der Lebensversicherer nun kein Geld bei den Banken besorgen, da diese ja schon „pleite“ sind. Also bleibt nur derjenige übrig, der die Vermögen bzw. Einlagen hält, der Versicherungsnehmer.
Was man bei den Banken, wie der Teufel das Weihwasser, scheute, nämlich den Kleinsparer an der Sanierung zu beteiligen, wird nun schamlos mit den Lebensversicherten praktiziert. Hier trifft es ja überwiegend den Kleinsparer, der seit Jahrzehnten politikerseits aufgefordert wird, seine Altersversorgung privat aufzubauen. Die sogenannte Drei-Säulen-Theorie bedeutet, dass die Altersversorgung sich aus der Gesetzlichen, Privaten und Betrieblichen Versicherung zusammensetzt. Dies ist nach der erheblichen Einschränkung der steuerlichen Vorteile einer Kapital-Lebensversicherung, der nächste Großangriff auf die Rücklagen des gemeinen Volkes. Dieses Vorhaben beweist nun endgültig, dass die Politik keine Antwort auf die Überschuldungssituation unserer Systeme hat. Wenn man bedenkt, dass es schon Aufstände gab, als die Lehnsherren das Zehnte wollten, stellt sich die Frage, wie lange die Wohlstandslethargie noch anhält. Hat sich bisher nur noch keiner getraut zu sagen, dass wohl nur ein Urknall (andere nennen es Schuldenschnitt, wir kennen es als Währungsreform oder Neudeutsch ein Reset) zur Bewältigung notwendig ist?
Tipp:
Angesichts dieser Situation ist es von großer Bedeutung, dass der Versicherte einen ortsansässigen oder ortsnahen Berater seines Vertrauens hat, um durch eine gute Streuung seiner Spareinlagen sein Verlustrisiko zu minimieren. Hier sollte er darauf achten, dass sein Berater auch unabhängig beraten darf. Die objektivste Beratung ist jene, wobei der Berater für seine Beratung ein Honorar erhält, keine Vermittlungsprovision nehmen darf und für seine Beratung haften muss. Passende Berater für die Regionen Hamburg, Kiel und Flensburg findet man unter http://blog.tgi-partner.de/.
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