Definition
Zum Wassersport im versicherungstechnischen Sinn gehören alle Sportarten, die in, auf oder unter dem Wasser stattfinden. Ebenfalls vorausgesetzt wird der flüssige Aggregatszustand. Sportarten auf Eis zählen somit nicht dazu.
Was ist versichert?
Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die einem Dritten durch fahrlässige Nutzung des Wassersportgerätes (motor- und / oder segelbetrieben) zugefügt werden. Versichert ist neben dem Halter auch der berechtigte Führer des Wassersportgerätes. Das Nutzen eines Ruder-, Tret- oder Paddelbootes ist in der Privathaftpflicht mitversichert. Besondere Achtung gilt dem Ausland. In Ferienländern wie Italien, der Schweiz oder Spanien zählt diese Versicherung zu den Pflichtversicherungen. Die Vorschriften über die Pflicht von Führerscheinen und Altersbeschränkungen sind ebenfalls zu beachten.
Beispiele des Wassersports, die über die Privathaftpflicht versichert sind:
- Kajakfahren
- Schnorcheln
- Schwimmen
- Tauchen
- Wasserball
- Tretbootfahren
Beispiele des Wassersports, die eine Wassersporthaftpflicht benötigen
- Jet Ski
- Kitesurfen
- Rafting
- Segeln
- Surfen
Versicherungssumme?
Wir halten uns auch hier an die Standardempfehlung der höchstmöglichsten Deckungssumme. Als Standard gelten 5 Millionen Euro pauschal.
Fazit
Eigentlich gehört der Hinweis zum Abschluss einer solchen Versicherung zu den Obliegenheiten des Sportgeräteverkäufers. Verantwortlich für den erforderlichen Versicherungsschutz ist natürlich der Halter. Sie sollten sich bei ihrem Privathaftpflichtversicherer ein Angebot zur Erweiterung ihres Versicherungsschutzes einholen. Möglicherweise ist eine solche Zusatzversicherung günstiger als der Abschluss einer separaten Police.
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