Definition
Eine Tierhaftpflichtversicherung schützt den Halter eines Tieres gegen Schadensersatzansprüche Dritter aus dem Risiko der Tierhaltung, die nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes der Privathaftpflichtversicherung sind.
Was ist versichert?
Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Auch hier gilt die sogenannte Gefährdungshaftung, die nicht prüft, ob ein Selbstverschulden vorliegt. Entscheidend ist ausschließlich, ob das Tier einen Schaden verursacht hat. Es ist darauf zu achten, welche Tiere durch die Privathaftpflicht abgedeckt sind.
Tiere, die in der Privathaftpflicht mitversichert sind:
- Zahme und gezähmte kleine Haustiere
- Bienen
- Katzen
- Nagetiere
- Ziervögel
Tiere, die durch eine Tierhaftpflichtversicherung abgedeckt sind:
- Hunde
- Pferde
- Rinder
- sonstige Zug- und Reittiere
Versicherungssumme
Die höchstmögliche Deckungssumme wird auch hier empfohlen, mindestens jedoch 5 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Fazit
Die Prüfung der Haftungsfrage ist etwas für anerkannte Spezialisten. Generell hat die Versicherung stets die Kosten vor Augen. Somit erklärt es sich, dass objektiv unberechtigte Forderungen beglichen werden, wenn dies günstiger erscheint als einen größeren Schriftwechsel mit Anwälten oder gar Prozesse zu führen. Jeder Tierliebhaber kennt das spontane und unberechenbare Verhalten seines tierischen Freundes. Auch, wenn beispielsweise ein Biss des Hundes oder ein Tritt des Pferdes gegen ein Auto selten vorkommt, besteht das Risiko in der Unkalkulierbarkeit und wird daher sinnvollerweise mit einer Versicherung beseitigt. Lassen Sie sich von ihrem Privathaftpflichtversicherer eine Bestätigung über die beitragsfreie Mitversicherung ihres kleinen Haustieres geben. Natürlich in schriftlicher Form. So entgehen sie einer bösen Überraschung im Schadensfall. Ist das Haustier durch die Privathaftpflicht nicht mit abgedeckt, sollte man in vielen Fällen eine Tierhaftpflichtversicherung abschließen.
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