Definition
Diese Art von Haftpflichtversicherung schützt den Haus- und Grundbesitzer vor der Inanspruchnahme Dritter aus der gesetzlichen Haftung privatrechtlichen Inhalts durch Obliegenheitsverletzungen.
Was ist versichert?
Versichert ist die Übernahme berechtigter und Ablehnung unberechtigter Schadenersatzansprüche Dritter aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
Einige Beispiele:
- Der Haus- und / oder Grundbesitzer kommt seiner Streupflicht von Splitt oder Salz in der Winterzeit nicht nach. Dies hat zur Folge, dass ein Fußgänger stürzt und sich einen Beinbruch zuzieht.
- Sträucher sind nicht ordnungsgemäß zurückgeschnitten, weshalb mangels Übersicht ein Verkehrsunfall passiert.
- Herunterfallende Äste verursachen Schäden an parkenden Fahrzeugen.
Versicherungssumme
Wie so oft, ist auch hier eine höchstmögliche Versicherungssumme sinnvoll.
Fazit
Soweit mein Anwesen noch Kontakt mit der Zivilisation hält :-), sollte man eine solche Versicherung abschließen. Wie die gewählten Beispiele zeigen, kann der Versicherungsfall schnell eintreten und bei fehlender Haftpflichtversicherung unangenehme Folgen für den Haus und / oder Grundbesitzer haben.
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