Definition
Hierbei handelt es sich eigentlich um eine spezielle Erweiterung der Betriebshaftpflicht. Sie ist auf die speziellen Anforderungen beratender Berufe ausgerichtet.
Was ist versichert?
Versichert ist die Übernahme berechtigter und Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Beratung oder fahrlässiger Handlung bei der Berufsausübung. Da es sich um die Regulierung von Vermögensschäden handelt, spricht man auch von einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Versicherungssumme
Hier gilt es die berufsspezifischen Risiken zu berücksichtigen. So haben Anwälte oder Anlageberater ein anderes Anforderungsprofil an die Absicherung aus Vermögensschäden als Hebammen oder Tagesmütter. Daher ist eine fachkundige Risikoanalyse beispielsweise auch für Ärzte, Beamte, Juristen oder Notare notwendig.
Fazit
Die Notwendigkeit des Versicherungsschutzes ergibt sich aus der Beschreibung und teilweise wird eine derartige Absicherung auch vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Bei Hebammen haben Prämienerhöhung dieser Versicherung fast zu einem Bankrott eines kompletten Berufsstands geführt, da die Höhe der zu zahlenden Beiträge den Verdienst der Hebammen in einigen Fällen sogar übersteigt.
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