Definition
Bei Neu- oder Umbauten von Gebäuden trägt der Bauherr besondere Risiken, insbesondere die Verkehrssicherungspflicht der Baustelle.
Was ist versichert?
Versichert ist die Übernahme begründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche von Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus dem Bauherrenrisiko. Eine Spezialität ist hier die Deckung sogenannter Allmählichkeitsschäden.
Dies sind Schäden, die nicht akut durch Bagger, Baumaschinen, unzureichende Sicherung der Baustelle, unsachgemäße Lagerung der Baumaterialien und Baustoffe, dem Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht (verschmutzte Straßen) und ähnlichem eintreten, sondern allmählich, nach und nach, bemerkbar werden. Ein Beispiel ist die Absenkung von Nachbargrundstücken oder Schäden an anderen Gebäuden durch Feuchtigkeit, Gase, Temperatur oder Wasser.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme entspricht den bekannten Deckungsvarianten der Haftpflichtversicherung. Standard ist hier 15 Millionen Euro pauschal für Personen- Sach- und Vermögensschaden.
Fazit
Obwohl die einzelnen Gewerke eines Bauvorhabens in der Regel durch Handwerker ausgeführt werden, die auch einen Versicherungsschutz nachweisen müssen und die Bauaufsicht durch Architekten oder Bauträger geführt wird, ist diese Versicherung ein Muss für jeden Bauherren, da er für anfallende Schäden stets einzutreten hat. Bis zur Ermittlung des tatsächlich Schuldigen und dessen Schadensübernahme, kann der Bauherr durch die Verpflichtungen zur Schadensübernahme finanziell ruiniert sein.
Die Versicherungsprämie bemisst sich nach der Bausumme und gilt für die Dauer des Bauvorganges, maximal für drei Jahre. Besondere Bauvorhaben werden individuell geregelt. Oft ist das Bauherrenrisiko mit einer geringen Bausumme Bestandteil der Privat- oder Berufshaftpflichtversicherung. Daher ist eine Überprüfung sinnvoll, damit man weiß, ob eine zusätzliche Haftpflichtversicherung im speziellen Fall noch Sinn macht.
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